Die mit dem 2020 neugeordneten Berufsbildungsgesetz eingeführte Mindestausbildungsvergütung wird nun für das Jahr 2024 erneut angepasst. Am 18. Oktober 2023 ist die Höhe der Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben worden. Sie beträgt:
- 649 Euro im 1. Jahr
- 766 Euro im 2. Jahr
- 876 Euro im 3. Jahr
- 909 Euro im 4. Jahr
Diese Erhöhung betrifft alle Ausbildungsverträge, die zwischen 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 beginnen. Weiterhin gilt jedoch die bisherige Regelung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung, der zufolge die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten darf. Bei entsprechender Tarifbindung sind die vollen Beträge in den Ausbildungsverträgen zu vereinbaren.
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