In seiner
Fachmeldung vom 15.05.2020 informiert die Generalzolldirektion über den Wegfall der „vorherigen“ Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse. Diese vorherige Überwachung (ex-ante) mittels Überwachungsdokumenten war 2016 im Zusammenhang mit der Krise im EU-Stahlsektor und im April 2018 eingeführt worden, als die USA Einfuhrbeschränkungen für Stahl und Aluminium beschlossen. Die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 waren bis zum 15.05.2020 befristet und wurden nicht verlängert.
Stattdessen hat die EU-Kommission ein neues
„ex-post“ EU-Überwachungssystem für Stahl- und Aluminiumimporte eingeführt. Das neue System basiert auf Einfuhrstatistiken, die bereits zwei Wochen nach den tatsächlichen Einfuhren (und damit wesentlich früher als die offiziellen Eurostat-Daten) vorliegen. Die diesbezüglichen Überwachungsinformationen können auf der
„Steel and Aluminium Monitoring“-Website der EU eingesehen werden.
Bislang mussten Importeure, die entsprechende Einfuhren planten, vorab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das elektronische ELAN-System einen Antrag auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments stellen. Der Wegfall dieser Überwachungsdokumente und die Umstellung auf das neue EU-Überwachungssystem bedeutet eine bürokratische Entlastung für Unternehmen, für die sich die IHK Organisation seit mehreren Jahren eingesetzt hat.