Hersteller, Importeure und „Erstinverkehrbringer“ (im Folgenden zusammenfassend Hersteller genannt) von Elektro- und Elektronikgeräten (im Folgenden mit EE abgekürzt) müssen sich auf neue Anforderungen und Pflichten bei der Rücknahme und Verwertung einstellen. Hersteller werden zur Finanzierung und Sicherstellung der sach- und ordnungsgemäßen Entsorgung privat genutzter EE am Ende des Nutzungszeitraums verpflichtet.
Unser Merkblatt Elektro- und Elektronikgeräte informiert über die Pflichten, die sich ergeben aus dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).
Für welche Unternehmen gilt das Gesetz?
Eine klare Entscheidung ist in manchen Fällen nicht leicht. Als Orientierungshilfe dienen die Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG
Welche Gebühren werden bei der Registrierung fällig?
Dies regelt die Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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