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Webinar
  • Einsatz von Subunternehmen am Bau

  • Foto: Dagmar Lübeck
    Extern

    Dagmar Lübeck

    Tel.: (06 51) 9 75 67-16
    luebeck@eic-trier.de

In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Nicht nur große Generalunternehmen, sondern auch kleine Bau- oder Handwerksbetriebe machen regelmäßig davon Gebrauch. Gründe dafür sind der Fachkräftemangel, Kosten- und Flexibilisierungsgesichtspunkte. Jedoch birgt der Einsatz von Nachunternehmen zahlreiche Risiken. In der Praxis sehr wichtig ist die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. So ist in Deutschland die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe grundsätzlich verboten. Allerdings kommt es oft zum scheinbaren Abschluss von Werkverträgen, bei denen es sich tatsächlich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Kontrollen durch den Zoll können zu Bußgeldern führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus haftet ein Generalunternehmer, wenn ein Nachunternehmer seinen Mitarbeitern nicht den Mindestlohn zahlt und keine Beiträge an die SO-KA Bau abführt. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und Vertragsausführung lassen sich die Risiken minimieren.

Das Webinar gibt einen praxisnahen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Subunternehmen in der Baubranche. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die baurechtliche Perspektive zur Vertrags-gestaltung beim Nachunternehmereinsatz.

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