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  • 21.02.2024

    Einfuhranmeldungen von Postsendungen

    Elektronische Meldung via IPK wird für gewerbliche Anmelder verpflichtend

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Mit dieser Änderung werden die EU-Vorgaben zur Digitalisierung bei Zollanmeldungen realisiert. Die Änderungen betreffen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht am ATLAS-Verfahren teilnehmen oder einen Dienstleister beauftragen.

Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Ab dem 1. April 2024 ist die Abgabe von mündlichen Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro damit nicht mehr möglich.

Weitere Informationen unter www.zoll.de.

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