Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 24.08.2023

    Einfuhr - CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

    Kommission veröffentlicht Leitlinien für Einführer sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von Seiten der IHK Organisation gefordert, plant die EU-Kommission ein IT-Tool zu schaffen, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission unter https://customs-taxation.learning.europa.eu/ kostenfreie Webinare zu einzelnen Warengruppen an:
  • Zement (15. September 2023)
  • Aluminium (21. September 2023)
  • Düngemittel (26. September 2023)
  • Elektrizität (28. September 2023)
  • Wasserstoff (3.Oktober 2023)
  • Eisen und Stahl (5. Oktober 2023).
Hinweis: Gemeinsam mit der IHK Karlsruhe informiert die IHK Trier am Mittwoch, 20.09. (ausgebucht) und Dienstag, 26. September, jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr in einem Webinar zu CBAM. Anmeldung und weitere Informationen unter www.ihk-tier.de.

Seitenfuß