Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die
CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem
Leitlinien für EU-Einführer und
Nicht-EU-Anlagen sowie eine
Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von Seiten der IHK Organisation gefordert, plant die EU-Kommission ein IT-Tool zu schaffen, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission unter
https://customs-taxation.learning.europa.eu/ kostenfreie Webinare zu einzelnen Warengruppen an:
- Zement (15. September 2023)
- Aluminium (21. September 2023)
- Düngemittel (26. September 2023)
- Elektrizität (28. September 2023)
- Wasserstoff (3.Oktober 2023)
- Eisen und Stahl (5. Oktober 2023).
Hinweis:
Gemeinsam mit der IHK Karlsruhe informiert die IHK Trier am Mittwoch, 20.09. (ausgebucht) und Dienstag, 26. September, jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr in einem Webinar zu CBAM. Anmeldung und weitere Informationen unter
www.ihk-tier.de.