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IHK Trier


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  • 07.10.2021

    Einführung des digitalen Ausbildungsnachweises

    Berufsbildungsausschuss der IHK Trier verabschiedet aktualisierte Standards für die Berichtsheftführung von Auszubildenden

  • Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

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    Foto: Petra Scholz
    Ausbildung

    Petra Scholz

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    Thomas Mersch

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Das Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises gehört zu den Pflichten der Auszubildenden. Mit Hilfe des Berichtsheftes soll den Auszubildenden und Ausbildern die Möglichkeit zur Reflexion über den Ablauf und die Inhalte der Ausbildung gegeben werden. Zusätzlich dient der Ausbildungsnachweis dazu, den zeitlichen und sachlichen Fortgang der Ausbildung der zur Überwachung der Ausbildung zuständigen Stelle in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen. Ein ordnungsgemäßes und vollständiges Berichtsheft stellt eine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an den Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK dar.

Mit dem Serviceportal Bildung hat die IHK-Organisation nun eine bundesweite Plattform geschaffen, die neben anderen Leistungen rund um die Ausbildung die komfortable Führung eines digitalen Berichtsheftes ermöglicht und über Zusatztools den pädagogischen Stellenwert des Nachweises erweitert. Das digitale Berichtsheft kann, zunächst von Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres, nach Anmeldung kostenfrei genutzt werden.

Die Einführung des digitalen Ausbildungsnachweises hat es erforderlich gemacht, die Standards der Berichtsheftführung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Trier hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 die aktualisierten Vorgaben verabschiedet.

Die angepassten Regelungen sehen vor, dass neben der digitalen Form des Ausbildungsnachweises im Serviceportal Bildung die bisher praktizierten Varianten der Berichtsheftführung weiter fortgeführt werden können. Die IHK Trier empfiehlt ausdrücklich das Führen eines wöchentlichen oder monatlichen Ausbildungsnachweises. Die Entscheidung, welche Form konkret zum Einsatz kommen soll, trifft der Ausbildungsbetrieb.

Für dual Studierende in einem ausbildungsintegrierten Dualen Studium sind die Vorgaben für die Berichtsheftführung präzisiert worden. Sie haben für jedes Studiensemester einen mindestens einseitigen Bericht zu verfassen, der die theoretischen Inhalte, als Ersatz für die Berufsschulthemen, dokumentiert.

Mehr zu diesem Thema inklusive des aktualisierten Merkblattes zur Berichtsheftführung, zum Download von Musterberichten sowie zum Anmeldeprozess für das digitale Berichtsheft unter dem Suchbegriff „Ausbildungsnachweis“ auf www.ihk-trier.de.

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