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Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
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wewering@trier.ihk.de
Eine Proforma-Rechnung dient in der Regel für Zollzwecke bei
Auch wenn für kostenlose Lieferungen kein Preis existiert, haben sie dennoch einen Wert. Von Wertangaben mit „Null‟ oder unrealistischen Schätzpreisen kann nur abgeraten werden, da sie entweder bereits bei der Zollabfertigung im Drittland nicht akzeptiert werden oder bei einer späteren Zollprüfung zu Problemen führen können.
Die Proforma-Rechnung sollte als solche kenntlich gemacht werden, ein formloser Hinweis wie z. B. „Proforma Invoice – Value for Customs Purposes only‟ genügt.
Je nach Bestimmungsland kann die Proforma-Rechnung auch für die Beantragung von Devisen, Eröffnung eines Akkreditivs oder den Erhalt einer Importlizenz erforderlich sein.