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  • 28.09.2023

    EU ändert Angabe der Säureregulatoren

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Die EU-Kommission hat die Formulierung bei Angabe der Säureregulatoren im Zutatenverzeichnis angepasst.

Die bisherige Formulierung des künftigen Artikels 48a Absatz 5 der VO (EU) 2019/33: 

„(5) Zusatzstoffe der Kategorien ‚Säureregulatoren‘ und ‚Stabilisatoren‘, die ähnlich oder austauschbar sind, können im Verzeichnis der Zutaten unter Verwendung des Ausdrucks ‚enthält... bzw.‘ gefolgt von höchstens drei Zusatzstoffen angegeben werden, wenn mindestens einer davon im Enderzeugnis vorhanden ist.“

wurde durch 

„(5) Zusatzstoffe der Kategorien ‚Säureregulatoren‘ und ‚Stabilisatoren‘, die ähnlich oder austauschbar sind, können im Verzeichnis der Zutaten unter Verwendung des Ausdrucks ‚enthält... und/oder‘ gefolgt von höchstens drei Zusatzstoffen angegeben werden, wenn mindestens einer davon im Enderzeugnis vorhanden ist.“

ersetzt!

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