Die EU-Kommission hat den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung neu gefasst. In Kraft treten wird die Änderungen voraussichtlich bereits in den nächsten Tagen.
Mit dem Update werden Entscheidungen der Australischen Gruppe (biologische und chemische Güter) aus dem Jahr 2022 umgesetzt und Emerging Technologies aus dem biologischen Sektor aufgenommen. Änderungen gibt es in den Kategorien 1 und 2 sowie in der Anmerkung Nr. 4. Unter https://www.bafa.de hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen unverbindlichen Änderungsüberblick veröffentlicht.
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