Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Inkrafttreten zum 1. September 2023 Maßnahmen einführen, um die Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkntrolle deutlich zu beschleunigen. Durch die geplanten Maßnahmen wird es Unternehmen ermöglicht, bestimmte Rüstungs- und Dual-Use Güter unmittelbar über neue oder angepasste Allgemeine Genehmigungen (AGG) in ausgewählte EU- und NATO-Staaten sowie andere enge Partnerländer zu exportieren, ohne dabei eine Einzelgenehmigung einholen zu müssen. Hierfür gelten enge Voraussetzungen, insbesondere müssen die Güter in den Empfängerländern verbleiben. Exporte in sonstige Drittländer werden vorrangig weiterhin im Einzelfall vertieft geprüft.
Zudem ist geplant, die Laufzeit von sogenannten Nullbescheiden, das heißt Feststellungen, dass ein bestimmtes Ausfuhrvorhaben keiner Genehmigungspflicht unterliegt, zukünftig auf zwei Jahre zu verlängern. Sogenannte "Auskünfte zur Güterliste" sowie den Gültigkeitszeitraum der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen werden zukünftig ebenfalls zwei Jähre gültig sein.
Weitere Informationen unter www.bafa.de.
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Gudrun Wewering
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