Die Generalzolldirektion weist mit Meldung vom 31. März auf eine Änderung bei der Defintions des Einführers (Datenelement 13 04 000 000) in Zollanmeldungen hin. Gemäß Anhang B UZK-DA ist nun Einführer die Person, die die Zollanmeldung abgibt bzw. in deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird.
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Gudrun Wewering
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