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  • 18.03.2024

    DIHK-Beschleunigungsmonitor: Bund-Länder-Pakt noch ohne Geschwindigkeit

  • Foto: Dr. Matthias Schmitt
    Standortpolitik

    Dr. Matthias Schmitt

    Tel.: 0651 9777-901
    Fax: 0651 9777-505
    schmitt@trier.ihk.de

Am 6. November 2023 erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz, heute sei nicht "noch so ein Tag, an dem ein Politiker nur erklärt, alles solle schneller werden", heute sei ein Tag, an dem dies tatsächlich passiere. Gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatte er nach zweijährigen Verhandlungen einen Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschlossen: Über Hundert Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in einem neuen "Deutschland-Tempo" vorankommen. Mehr als die Hälfte der Beschlüsse beinhalten konkrete Gesetzesänderungen. Es geht darum, Verfahren zu erleichtern, Fristen zu verkürzen und Bürokratie abzubauen. Zugleich vereinbarten Bund und Länder, im ersten Quartal 2024 erste Ergebnisse vorzuweisen.
 
Schleppende Verfahren erschüttern das Vertrauen

Die Vorhaben sind dringend notwendig: Wachstum und Innovation werden in Deutschland durch oftmals als endlos empfundene Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst. Das gilt für die schnelle Transformation zu einer klimaneutralen Industrie ebenso wie für den flächendeckenden Breitbandausbau, für die Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden sowie für die Sanierung und den Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserwegen. Die schleppenden Verfahren erschüttern bei Unternehmen zunehmend das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Und sie schwächen die Betriebe, die doch gerade jetzt Rückenwind für Investitionen brauchen – durch einen schnellen Staat mit beweglichen Behörden.
 
Erst 11 von 53 Maßnahmen überhaupt begonnen
 
Um die Umsetzung des vereinbarten Pakets nachzuvollziehen, untersucht die DIHK in einem "Beschleunigungsmonitor", wie die wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen vorankommen. Im März 2024 zeigt der Monitor, dass erst mit 11 der insgesamt 53 zentralen Gesetzesänderungen begonnen wurde. So haben etwa die meisten Länder in Sachen Bauordnung bisher keine Entwürfe vorgelegt.
 
Ähnlich verhält es sich auf Bundesebene. Die Gesetzgebung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz stockt aufgrund von Uneinigkeiten in der Koalition. Die wenigen vorliegenden Entwürfe gehen zudem längst nicht so weit, wie im Pakt vereinbart.
 
Beispielsweise enthält der Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV zwar eine Ermächtigung für die angestrebten einheitlichen Artenschutzstandards, begrenzt diese allerdings auf die Schieneninfrastruktur. Und die ersten Entwürfe zur Änderung der Landesbauordnungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein beschränken die vereinbarte Genehmigungsfiktion auf den Wohnungsbau.
 
Es droht beim Klein-klein zu bleiben

 
Es sieht daher nicht danach aus, als könnten Bund oder Länder bis zum Ende des ersten Quartals nennenswerte Ergebnisse präsentieren. Die wenigen vorliegenden Gesetzesentwürfe bleiben beim bisherigen Klein-klein-Kurs. Wenn der Kanzler und die Länderchefinnen und -chefs ihren Ministerien nicht klare Zeitpläne vorgeben und die weitestgehende Umsetzung der Beschlüsse anfordern, droht der 6. November 2023 doch wieder zu einem Tag zu werden, an dem ein Politiker nur erklärte, es solle alles schneller werden.

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