Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Motiv: Neben einer dunkelblauen Weltkugel schweben mehrere blaue Coronaviren. (Foto: J BOY - stock.adobe.com)
(Foto: J BOY - stock.adobe.com)
  • 09.04.2020

    Covid-19 und Mitarbeiterentsendung nach Frankreich

    Neue Bescheinigung ist verpflichtend

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Ab sofort müssen Reisende, die auf französisches Territorium einreisen möchten, eine Bescheinigung vorweisen, die die Notwendigkeit der Einreise begründet. Diese Bescheinigung ist auch für Mitarbeiter, die nach Frankreich entsendet werden, notwendig.  
Drei verschiedene Arten von Bescheinigungen wurden von der Regierung online gestellt:  eine für Reisen aus dem Ausland in Richtung Festland,  eine für Reisen aus dem Ausland nach Übersee und  eine für Reisen vom Festland nach Übersee.

Die Gründe für eine Einreise nach Frankreich begrenzen sich hiernach auf: Reisen zum Hauptwohnsitz in Frankreich; Reisen durch Frankreich zum Hauptwohnsitz; Einreisen von verschiedenen Arbeitnehmerkategorien wie Grenzarbeiter (Pendler), medizinisches Pflegepersonal im Rahmen der Bekämpfung des Virus Covid-19; Transporteure (Seeleute inbegriffen); Flugreisepersonal (Waren- und Personentransporte, Rückreisen); Personal des Auswärtigen Dienstes (Diplomaten und Konsulare), Personal internationaler Organisationen, die ihren Sitz oder Geschäftsräume in Frankreich haben sowie Personen mit einem besonderen Aufenthaltstitel.

Personen, die die französische Grenze überqueren möchten, werden einer sanitären Kontrolle unterzogen und gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt. Die behördlichen Genehmigungen werden weiter unterteilt in Staatsbürger, Mitglieder der Europäischen Union und Ausländer. Diejenigen, die im Besitz eines französischen Passes sind, müssen den Grund für ihre Reise in ihr Heimatland nicht begründen.  

Die Bescheinigung ist für alle Ausländer verpflichtend und kann hier heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Mitarbeiterentsendung hilft die Rechtsabteilung der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer:
tmatthes@francoallemand.com

Seitenfuß