In den örtlichen Behörden bestehen Konzepte zur Aufrechterhaltung der Zollabfertigung, so dass auch bei Ausfallszenarien einzelner Standorte eine Abfertigungsmöglichkeit grundsätzlich gewährleistet wird.
In einem konkreten Fall würden Informationen in regionalen Presseorganen sowie unter www.zoll.de veröffentlicht. Selbstverständlich steht auch die IHK Trier im engen Kontakt mit dem Hauptzollamt und informiert, sobald es akutelle Hinweise gibt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) drängt zudem darauf, dass die Zollbehörden für die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung die Vorlage von Dokumenten in elektronischer Form bzw. einen vollständigen elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Zoll ermöglichen.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
Fax: 0651 9777-205
wewering@trier.ihk.de