Die Europäische Kommission hat am 16.03.2020 anlässlich der Corona-Krise Leitlinien zu Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Im Fokus steht dabei der Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie die Verfügbarkeit von Waren und essentiellen Dienstleistungen.
Laut EU-Kommission sollten Kontrollmaßnahmen nicht zu einer Störung der Lieferketten führen. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen.
Ebenso ist die sichere Bewegungsmöglichkeit von Transportarbeitern, einschließlich Lastwagen- und Zugfahrern, Piloten und Flugzeugbesatzungen, ein Schlüsselfaktor, um eine angemessene Bewegungsmöglichkeit von Gütern und wichtigem Personal zu gewährleisten.
Für Waren, die sich rechtmäßig im EU-Binnenmarkt bewegen, sollten keine zusätzlichen Zertifizierungen vorgeschrieben werden. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gibt es keine Hinweise darauf, dass Lebensmittel eine Quelle oder eine Übertragungsquelle für COVID-19 sind.