Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis Ende Juli 2024 abgeändert werden. Zudem sind Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen.
Nähere Informationen finden Sie unter: DEHSt - Homepage - Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder verfügbar
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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