Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 29.01.2024

    CBAM

    Aktuelle DEHSt-Information zur CBAM-Berichtspflicht

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis Ende Juli 2024 abgeändert werden. Zudem sind Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen.

Nähere Informationen finden Sie unter: DEHSt - Homepage - Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder verfügbar

Seitenfuß