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IHK Trier


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  • 07.07.2023

    Beschränkung von PFAs

    Rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sollen nach einem Vorschlag der Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens beschränkt werden. Dadurch sollen PFAS-Emissionen in die Umwelt verringert sowie Produkte und Verfahren sicherer gemacht werden. Der Beschränkungsvorschlag sieht unter anderem ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung von PFAs als solches, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor.

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Bis zum 25. September 2023 können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden an einer öffentlichen Konsultation beteiligen und wissenschaftliche sowie technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS einreichen. Nur so kann die Tragweite eines generellen PFAS-Verbot dargestellt und für weitere Ausnahmeregelungen oder längere Übergangsfristen plädiert werden. Da die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich an der Konsultation zu beteiligen. Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen.

Als Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation hat die DIHK eine Handlungsempfehlung erstellt. Diese finden Sie hier.


Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner  Handlungsempfehlungen zusammengestellt.
Das REACH-CLP-Biozid-Hepldesk hat bereits ein Webinar zum Beschränkungsvorschlag und Beteiligungsmöglichkeiten angeboten – die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier. Weitere Informationen der BAuA zum Beschränkungsvorschlag finden Sie hier.


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