Ab dem 1. Januar 2024 werden diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenpflichtig. Dies betrifft auch Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter, hier werden 159 bis 315 Euro fällig. Weitere Details enthält das im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlichte Gebührenverzeichnis.
Achtung:
Die Gebühren fallen erst ab Antragstellung in 2024 an. Nullbescheide und Voranfragen bleiben weiterhin gebührenfrei.
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Gudrun Wewering
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