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  • 23.10.2023

    BAFA-Gebühren ab Januar 2024

    Diverse Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle werden gebührenpflichtig.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Ab dem 1. Januar 2024 werden diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebührenpflichtig. Dies betrifft auch Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter, hier werden 159 bis 315 Euro fällig. Weitere Details enthält das im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlichte Gebührenverzeichnis.

Achtung: Die Gebühren fallen erst ab Antragstellung in 2024 an. Nullbescheide und Voranfragen bleiben weiterhin gebührenfrei.

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