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IHK Trier


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Motiv: Auf einem Tisch stehen ein Sparschwein und eine Kaffeetasse, liegen ein Notizblock mit Stift sowie mehrere Geldmünzen, eine Brille und ein Taschenrechner. (Foto: Tiko - Fotolia.com)
(Foto: Tiko - Fotolia.com)
  • Aufstiegsbonus I

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    Fax: 0651 9777-705
    jana.lex@trier.ihk.de

  • Was ist der Aufstiegsbonus I

    Mit dem Aufstiegsbonus I wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel begegnen.

    Der Aufstiegsbonus I wird gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen. Der Bonus soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver.

    Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person.
  • Wer erhält den Aufstiegsbonus I

    Die Gewährung des Aufstiegsbonus I basiert auf mehreren Voraussetzungen. Diese ergeben sich aus der Verwaltungsordnung.


    Abschluss bei der IHK Trier
    Abschluss nach DQR 6 oder 7 Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslages Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet. Hierzu zählt z. B. der Wirtschaftsfachwirt, der Betriebswirt oder der Industriemeister. Ob Ihr Abschluss diese Voraussetzung erfüllt, können Sie hier selbst überprüfen.

    Qualifikationssuche - Deutscher Qualifikationsrahmen (dqr.de)
    und
    Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz Der Beschäftigungsort lag zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (=Datum auf Ihrem Zeugnis) in Rheinland-Pfalz.

    Dies weisen Sie durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers nach.
    oder
    Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Der Hauptwohnsitz war zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (=Datum auf Ihrem Zeugnis) in Rheinland-Pfalz. 

    Dies wiesen Sie durch eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung nach.


    Abschluss bie einer IHK außerhalb von Rheinland-Pfalz Bitte hier editieren ...
    Abschluss nach DQR 6 oder 7 Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet. Hierzu zählt z. B. der Wirtschaftsfachwirt, der Betriebswirt oder der Industriemeister. Ob Ihr Abschluss diese Voraussetzung erfüllt, können sie hier selbst überprüfen.

    Qualifikationssuche - Deutscher Qualifikationsrahmen (dqr.de)
    und
    Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz Ihr Beschäfttigungswar zum Zeitpunkt der Prüfung in Rheinland-Pfalz.
    und
    Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Ihr Hauptwohnsitz befand sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Rheinland-Pfalz.

  • Welche Fristen sind zu beachten

    Anträge innerhalb Rheinland-Pfalz:

    4 Monate nach Abschluss der Prüfung
    (Hierbei gilt das Datum des Prüfungszeugnisses.)


    Anträge außerhalb von Rheinland-Pfalz:

    12 Monate nach Abschluss der Prüfung
    (Hierbei gilt das Datum des Prüfungszeugnisses.)
  • Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung.

    • Komplett ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
    • Zeugnis Ihrer Weiterbildung (Kopie)
    • Nachweis über Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz

    Hinweis: 
    Nachweis Hauptwohnsitz
    Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung. Das Ausstellungsdatum muss nach dem Prüfungsdatum liegen, das Einzugsdatum muss vor dem Prüfungsdatum liegen.

    Nachweis Beschäftigungsort
    Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers.  Das Ausstellungsdatum muss hier nach dem Prüfungsdatum liegen.

  • Wo reiche ich das Antragsformular ein?

    Reichen Sie die Unterlagen bitte ausf dem Postweg bei der IHK Trier, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier ein.
    Der Antrag wird im Original benötigt!

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