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  • 04.04.2024

    Atlas: Schnittstelle AES / EMCS in Betrieb

    Zoll automatisiert Datenabgleich zwischen ATLAS und EMCS bei der Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS wurde nach kurzer Verzögerung in Betrieb genommen. Diese Schnittstelle wird den bisherigen manuellen Datenabgleich des Benutzers im Rahmen der Überführung des Ausfuhrvorgangs weitestgehend ablösen.

Hinweis der Zollverwaltung zur Abhängigkeit:

Es wird seitens der Zollverwaltung empfohlen, Waren unter Steueraussetzung nicht zusammen mit anderen Waren anzumelden. Es entsteht eine Abhängigkeit durch den automatisierten Datenabgleich, der bei einem negativen Ergebnis hinsichtlich der Nicht-Annahme / Nicht-Überlassung des Ausfuhrvorgangs Einfluss auf den gesamten Ausfuhrvorgang haben kann.

Zusammenstellungen verschiedener Waren des Kap. 99

Verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung dürfen nicht mit Sammelwarennummern angemeldet werden.

Angaben in der Ausfuhranmeldung:

1. Ausfuhrzollstelle

Um die verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ausführen zu können, übermittelt der Anmelder / Zollvertreter die Ausfuhranmeldung an die für ihn zuständige Ausfuhrzollstelle. Die Angabe der Ausfuhrzollstelle muss in der Ausfuhranmeldung und im elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) übereinstimmen.

2. Angabe des e-VD

In der Ausfuhranmeldung ist in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im Datenfeld „Art“ der Wert „C651“, im Datenfeld „Referenznummer“ der „Administrative Referenzcode (ARC)“ und im Datenfeld „Positionsnummer“ die jeweilige „Positionsnummer des e-VD“ anzugeben. Hierbei muss eine eindeutige Zuordnung der Datensätze des EMCS-Vorgangs zum Ausfuhrvorgang gewährleistet sein.

In einem Ausfuhrvorgang können mehrere EMCS-Vorgänge angemeldet werden. Es ist jedoch nicht gestattet:

  die Positionen eines EMCS-Vorgangs auf mehrere Ausfuhranmeldungen aufzuteilen,
  mehrere Positionen eines EMCS-Vorgangs in einer Position der Ausfuhranmeldung zusammenzufassen sowie
eine Position eines EMCS-Vorgangs auf mehrere Positionen einer Ausfuhranmeldung aufzuteilen.

Diese und weitere Informationen finden Sie in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0566/24 v. 31.01.2024 der Zollverwaltung.

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