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IHK Trier


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  • 17.04.2024

    Änderung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen

    Angabe des Ursprungslandes in den Feldern 2 und 4 von EUR.1 und EUR-MED

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Partnerstaaten wurden hierüber bereits von Seiten der Kommission informiert.

Quelle: www.zoll.de.

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