Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Partnerstaaten wurden hierüber bereits von Seiten der Kommission informiert.
Quelle: www.zoll.de.
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