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  • 16.03.2021

    Ägypten - EU hebt Sanktionsrahmen auf

    Der Rat hat den EU-Rahmen für Sanktionen gegen Personen, die für die Veruntreuung ägyptischer Staatsgelder verantwortlich gemacht werden, und in diesem Zusammenhang die derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gegen 9 ägyptische Personen aufgehoben.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Jahr 2011 erlassen und zielten insbesondere darauf ab, die ägyptischen Behörden bei der Wiedererlangung veruntreuter Staatsgelder zu unterstützen.

Die Maßnahmen bestanden aus dem Einfrieren von Vermögenswerten, das über die in der EU befindlichen Vermögenswerte der gelisteten Personen verhängt wurde. Darüber hinaus wurde Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten und juristischen Personen mit Sitz in der EU (und damit auch deutschen Unternehmen) untersagt, den gelisteten Personen direkt oder indirekt Gelder zur Verfügung zu stellen. Seit 2011 werden die Sanktionen jährlich überprüft, wobei einige Personen im Laufe der Zeit von der Liste gestrichen wurden. Nun wurden die letzten verbliebenen Personen von der Liste gestrichen und der EU-Rechtsrahmen aufgehoben.

Zur Meldung auf der Webseite des Europäischen Rates.

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