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Motiv: Vor dem EU-Parlament in Brüssel stehen mehrere Fahnenmaste mit EU-Flaggen. (Foto: finecki - fotolia.com)
(Foto: finecki - fotolia.com)
  • 07.03.2020

    100 Tage EU-Kommission – welche Agenda für die Wirtschaft?

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Bei Amtsantritt hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zahlreiche Initiativen angekündigt – mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen, die in der EU tätig sind. Nächste Woche wird sie Strategien für eine EU-Industriepolitik sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorlegen. Welche weiteren wirtschaftsrelevanten Vorhaben zeichnen sich nach den ersten 100 Tagen der Kommission von der Leyen ab?

Europäischer Green Deal: Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Bereits im Dezember stellte die EU-Kommission den Europäischen Green Deal als die neue Wachstumsstrategie für Europa vor. Diese Woche hat sie das europäische Klimaschutzgesetz vorgelegt, das die Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich verankert. Doch wie lassen sich höhere CO2-Einsparziele mit dem versprochenen Wachstum vereinbaren? Grundvoraussetzung ist, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch energieintensiver Unternehmen erhalten bleibt. Regulatorische Hürden für Investitionen in den Klimaschutz müssen reduziert werden. Die Möglichkeit, zumindest einen Teil der notwendigen Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte im EU-Ausland zu realisieren, würde einen Beitrag zur Kosteneffizienz der Klimapolitik leisten und zugleich die Marktchancen für Umwelt- und Klimatechnologien aus Europa erhöhen.

Künstliche Intelligenz: Raum für Innovation lassen
In ihrem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) entwirft die EU-Kommission Maßnahmen, die die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas in dieser Schlüsseltechnologie stärken und gleichzeitig Vertrauen in KI schaffen sollen. Insbesondere in KMU soll die Adaption von KI-Lösungen beschleunigt werden. Der Ausbau digitaler Innovationszentren ist ebenso vorgesehen wie die Anpassung des bestehenden EU-Rechtsrahmens, etwa bei Haftungsfragen. Hier ist es aus DIHK-Sicht wichtig, Rechtssicherheit für den Einsatz von KI-Anwendungen herzustellen, ohne durch neue Regularien einen unverhältnismäßigen Aufwand zulasten von Innovation zu schaffen.

Fachkräfte: Berufliche Bildung attraktiver machen
Zur Berufsbildung soll im März eine Aktualisierung der Europäischen Kompetenzagenda vorgelegt werden. Außerdem ist ein Empfehlungsvorschlag zur Zukunft der Beruflichen Bildung angekündigt. Vor dem Hintergrund, dass der Mangel an – insbesondere beruflich qualifizierten – Fachkräften europaweit die Wettbewerbsfähigkeit bremst, setzt die Wirtschaft darauf, dass die EU-Kommission neue Initiativen für die praxisnahe Aus- und Weiterbildung auf den Weg bringt. Im Kern sollte es darum gehen, den beruflichen Bildungsweg als attraktive und gleichwertige Alternative zur Hochschulbildung auszubauen und zu bewerben, die Höhere Berufsbildung zu stärken und die wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung in den Fokus zu rücken.

Steuern: Vereinfachung und Transparenz in den Fokus stellen

An neuen Steuer-Initiativen hat die EU-Kommission für 2020 die Mitteilung über eine "Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert" sowie den Gesetzesentwurf für einen "Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Besteuerung" in Aussicht gestellt. Der durch eine verschärfte Kontrolle entstehende Mehraufwand sollte sich für die Unternehmen jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Wichtig ist außerdem, dass die EU ihre Anforderungen auch an die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten richtet. Deren Analysefähigkeit, der gegenseitige Informationsaustausch und auch die sonstige Zusammenarbeit lassen sich häufig noch verbessern. Außerdem hält die Kommission an ihren Entwürfen zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) fest. Hiernach sollen europäische Unternehmen ihre Gewinne anhand EU-weit einheitlicher Regeln ermitteln und ihre Steuerzahlungen berechnen können. Ziel der Vorhaben muss sein, dass neues Steuerrecht die Verwirklichung des Binnenmarktes bestmöglich unterstützt und dass Chancen zu Vereinheitlichung und mehr Transparenz konsequent genutzt werden.

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