Durch die seit August 1998 geltende neue Lebensmittelhygieneverordnung sind alle Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, zu betriebseigenen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen verpflichtet, die auch zu dokumentieren sind. Die IHK Trier hat in enger Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband ein vereinfachtes Checklistensystem mit den Veterinären und Lebensmittelüberwachungsbehörden des Bezirks abgestimmt, das von allen betroffenen Betrieben zugrunde gelegt werden kann. Neben diesen Checklisten bietet die Kammer allgemeine Lebensmittelhygieneseminare für Betriebsinhaber und Existenzgründer sowie Hygieneschulungen für Mitarbeiter an.