Damit von Seiten der IHK eine Bescheinigung vorgenommen werden kann, müssen folgende Inhalte aus dem unterschriebenen Einladungsschreiben (adressiert an die einzuladende/n Firma oder Person/en) hervorgehen:
- Name, Geburtsdatum, Pass-Nummer der eingeladenen Person/en
- Kurze Beschreibung der Geschäftsbeziehung, die Sie mit der ausländischen Firma unterhalten (Art und Zeitraum der Geschäftsbeziehung)
- Begründung der Notwendigkeit, warum die betreffende/n Person/en in Deutschland (bei Dauervisaanträgen: mehrmals im Jahr) anwesend sein muss/müssen
- Zeitraum der gewünschten Reise genau angeben:
- Bei einmaliger Einreise den genauen Zeitraum des Aufenthaltes
- Bei einem Dauervisum den Beginn des Dauervisums und die Anzahl der notwendigen Einreisen pro Jahr sowie die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise
- Bestätigung, dass die Aufenthalts- und Versicherungskosten von der einladenden Firma übernommen werden. Versicherungsfragen sollten mit der/den eingeladenen Person/en geklärt werden - §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz. Wenn Unsicherheiten bestehen, lassen Sie diese zusätzlich in Deutschland versichern. Ansprechpartner: Ihr Versicherungspartner oder Ihre Krankenkasse