Seit dem 27. September 2021 können Betroffene Förderanträge auf Wiederaufbauhilfen stellen.
Damit die Betroffenen möglichst schnell Geld erhalten, setzt das Land auf ein elektronisches Antragsverfahren. Auch Abschlagszahlungen sind möglich, wenn zum Beispiel noch Erlaubnisse und Genehmigungen nachgereicht werden müssen.
Die IHKs und HWKs, das DLR Mosel, die Investitions- und Strukturbank und die Kreisverwaltungen werden die Betroffenen im Antragsverfahren eng begleiten und fachkundig beraten.
Wir haben eine Hotline und eine zentrale Mailadresse für Sie eingerichtet:
Telefon: (0651) 9777-590; fluthilfe@trier.ihk.de
Auf
dieser Website finden Betroffene Informationen zur Wiederaufbauhilfe, Antworten auf die häufigsten Fragen und sie gelangen ab Antragsstart über diese Website auch zu den Formularen.
Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen
Antragstellung:
Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei wegen der Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen. Die Kosten für die Gutachten werden inzwischen komplett erstattet.
Zum Verfahren:
Betriebe können sich an die örtlich zuständige IHK oder HWK wenden, die zur Antragsstellung beraten und Identitätsnachweise erstellen, die für eine Antragstellung notwendig sind. Unternehmen und Freiberufler, die keiner Kammer angehören, können sich an die IHK Koblenz oder Trier wenden.
Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt:
- Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB.
- Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
- Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern eine vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden
Aufbauhilfen für Landwirtschaft, Weinbau
Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.
Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27. September 2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.
Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.