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Motiv: Zwischen den Fahnen der Europäischen Union und Großbritannien geht ein dicker Riss hindurch. (Foto: bluedesign - Fotolia.com)
(Foto: bluedesign - Fotolia.com)
  • 28.12.2020

    Unternehmen erleichtert über Brexit-Deal

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich am 24. Dezember 2020 nach langen, zähen Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das die Zollfreiheit des bilateralen Warenhandels für die Zeit nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 sichert.
Warenlieferungen aus den EU-Staaten nach Großbritannien und in umgekehrter Richtung sind somit weiterhin von jeglichen Zöllen befreit, wie es bisher bereits im Rahmen des europäischen Binnenmarktes der Fall war. 

„Diese Nachricht haben die betroffenen Unternehmen mit großer Erleichterung aufgenommen“, kommentiert Karina Szwede, Sprecherin International der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Damit werden  zusätzliche Kosten und insofern auch Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen bei Warenlieferungen über den Ärmelkanal abgewendet“, so die Außenwirtschaftsexpertin.
Mit dem neuen Abkommen sichern sich die EU und Großbritannien gegenseitig zu, dass Waren aller Art, die ihren Ursprung im Gebiet der anderen Vertragspartei haben, zollfrei importiert werden können. Das Vertragswerk muss noch vom Europäischen Rat gebilligt und vom Europäischen Parlament ratifiziert werden. Arbeitsintensiver wird der Handel mit Großbritannien dennoch: Unabhängig von diesem Abkommen sind ab 01.01.2021 Formalitäten wie Ausfuhranmeldungen abzuwickeln, die im Warenverkehr mit allen Ländern außerhalb der EU unabdingbar sind. 

Neben dem Warenhandel sollen die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auch eine Reihe anderer Themen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind, über den Jahreswechsel hinaus regeln. Dazu zählen etwa die Mobilität von Arbeitskräften oder der Schutz personenbezogener Daten. „Auch in diesen Bereichen gilt es für London und Brüssel, schnell pragmatische Regelungen zu vereinbaren, um die anhaltende Unsicherheit endlich zu beenden“, so Szwede. 

Die rheinland-pfälzischen IHKs stehen ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin mit Beratung und Informationsveranstaltungen zum Brexit zur Seite. Ein vertieftes Angebot zum britischen Markt stellt die IHK Pfalz mit ihrem Kompetenzzentrum Großbritannien bereit: www.pfalz.ihk24.de/grossbritannien. 

Das Vereinigte Königreich ist ein bedeutender Partner der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Im vergangenen Jahr wurden Waren im Wert von rund 3,3 Mrd. Euro aus Rheinland-Pfalz nach Großbritannien exportiert. Damit war das Land der drittwichtigste ausländische Absatzmarkt für hiesige Unternehmen.

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