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  • 26.05.2020

    Türkei - weitere Sonderzölle auf verschiedene Waren

    Ab 11. Mai bzw. 1. Oktober

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Zum Schutz der heimischen Wirtschaft erhebt die Türkei weitere Sonderzölle. Betroffen sind: Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinenbaus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.

Waren mit Ursprung in der EU, EFTA einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen. Zum Nachweis ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.

Details ergeben sich aus Erlass Nr. 2514 mit den Anhängen 1 und 2 vom 11. Mai 2020.

Die Sonderzölle werden in zwei zeitlichen Abstufungen erhoben. Die erste Stufe gilt seit dem 11. Mai 2020 bis zum 30. September 2020 (Anhang 2; Ek-2). Ab dem 1. Oktober 2020 gilt eine zweite, unbefristete Stufe (Anhang 1; Ek-1).

Der genaue Warenkreis wird in den Anhängen durch die jeweils ganz links angegebenen Zolltarifnummern bestimmt. Diese sind mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch.

Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:

  • Spalte1: EU und EFTA Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau
  • Spalte 2: Südkorea
  • Spalte 3: Malaysia
  • Spalte 4: Länder, denen grundsätzlich Präferenzen gewährt werden, darunter
  • Spalte 5: wenig entwickelte Länder
  • Spalte 6: geförderte Länder
  • Spalte 7: Entwicklungsländer
  • Spalte 8: alle anderen Länder

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