- Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Techniken in den Mittelpunkt.
- Die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert und in der zu vermittelnde Tiefe präzisiert.
- Die Ausbildungsverordnung wird um methodische Kompetenzen des Projektmanagements ergänzt.
- Zusätzliche Arbeitstechniken zur Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse unterstreichen die neue Relevanz des prozessorientierten Arbeitens.
Gestreckte Abschlussprüfung
Grundlegend umgestaltet wird die Prüfungsstruktur. Eingeführt wird die sogenannte „Gestreckte Abschlussprüfung“. Diese sieht vor, dass im vierten Ausbildungshalbjahr der erste Teil der Abschlussprüfung absolviert wird, wobei dieser schriftliche Prüfungsteil mit einer Gewichtung von 20 Prozent in das Gesamtergebnis eingeht. Die im alten Berufsbild durchgeführte Zwischenprüfung entfällt.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahrs findet dann eine weitere schriftliche Prüfung sowie im Prüfungsbereich „Kunden beraten“ eine mündliche Prüfung statt. Diese Prüfungsteile bestimmen zu 50 Prozent bzw. 30 Prozent das Gesamtergebnis.
Mit seiner Modernisierung wird dieser Beruf auch in Zukunft eine starke Marke in der kaufmännischen Erstausbildung bleiben, die für eine fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen und Absolventinnen steht. Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 5. Februar 2020 erlassen und am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung. Bereits bei uns registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben und Ihnen eine aktualisierte Eintragungsbestätigung zukommen lassen.