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  • 13.03.2020

    Letzte Frist: Kasse jetzt umrüsten

  • Foto: Reinhard Neises
    Recht und Steuern

    Reinhard Neises

    Tel.: 0651 9777-450
    Fax: 0651 9777-405
    neises@trier.ihk.de

Für bargeldintensive Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2020 höhere Anforderungen an die Kassenführung. Sie sind verpflichtet, ihre Registrierkassen beziehungsweise Kassensysteme einschließlich Tablets oder Softwarelösungen mit Kassenfunktion mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (so genannte TSE) gegen Manipulationen abzusichern. Da aber im Jahr 2019 noch keine Zertifizierungsverfahren abgeschlossen waren, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 erlassen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat jetzt für hardwarebasierte TSE-Lösungen einigen Anbieter die notwendigen Zertifikate erteilt. Damit läuft jetzt der Countdown für die technische Nachrüstung in den Betrieben. Spätestens ab dem 30. September 2020 werden die Prüfer des Finanzamtes danach fragen.

Mit Blick auf diese erforderliche Aufrüstung der elektronischen Kassensysteme hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft ein Informationspapier erstellt. Das Merkblatt enthält aktuelle Handlungsempfehlungen Sie finden es im Rechtsbereich unserer Homepage zum Download.

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