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  • 16.08.2022

    Landwein / Federweißer 2022

    Federweißer Landwein Rhein 2022 nicht möglich - Andere Landweingebiete erlaubt

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Die Weinkontrolle in Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass nach Auskunft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei ihr Anträge auf Aufnahme des „teilweise gegorenen Traubenmostes“ als Kategorie von Weinbauerzeugnissen nach Anhang VII Teil II Nr. 11 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) in die Produktspezifikationen der g.g.A Pfälzer Landwein, der g.g.A. Rheinischer Landwein und der g.g.A  Landwein der Mosel, der g.g.A. Landwein der Ruwer sowie der g.g.A. Landwein der Saar eingegangen sind (Stand 4 August 2022)

Da insoweit eine Änderung der Produktspezifikationen auf den Weg gebracht wurde, ist seitens der Weinüberwachung eine Verwendung der Begriffe „Federweißer“ und „Federroter“ gemäß § 34c Abs. 1 WeinV im Weinwirtschaftsjahr 2022/2023 für teilweise gegorenen Traubenmost mit g.g.A  Pfälzer Landwein, g.g.A. Rheinischer Landwein, g.g.A Rheinburgen-Landwein, g.g.A. Nahegauer Landwein und g.g.A  Landwein der Mosel, g.g.A. Landwein der Ruwer sowie g.g.A. Landwein der Saar zu dulden.

Die bezeichnungsrechtlichen Anforderungen gelten im Übrigen fort. Das gilt inbsbesondere für die fehlende Möglichkeit, das Wort „Landwein“ durch das Wort „Federweißer“ ersetzen zu können, da in allen Landweingebieten das Wort „Landwein“ Namensbestandteil der jeweiligen g.g.A ist. Korrekt wäre somit beispielsweise als Verkehrsbezeichnung die Angabe Deutscher Federweißer „Landwein der Mosel“ bzw. Deutscher Federweißer „Pfälzer Landwein“.

Bei Deutscher Federweißer Rhein/Landwein Rhein sind zwar Entwürfe formuliert, aber es bedarf zu einer Umsetzung der Zustimmung aller Schutzgemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Hessen und NRW so dass eine frühzeitige Entscheidung nicht zu erwarten ist.

Wichtig ist, die bestehende (eingeschränkte) Rebsortenliste bei Landwein Rhein zu beachten, da diese abweicht von den g.U.-Listen (und neuen g.g.A.-Umsetzungen) und dies zu Irritationen führen kann. Bereits beim Einkauf und bei späteren Herabstufungen kann dies von Bedeutung sein.

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