Das Ziel der bis zum 08.09.2020 befristeten Konsultation besteht in der Modernisierung der 20 Jahre alten EU-Gesetzgebung für digitale Dienste und Online-Plattformen. Hierzu plant die Kommission für das erste Quartal 2021 ein Legislativpaket über digitale Dienste, welches auf 2 Hauptpfeilern basiert:
(1) Grundlagen der E-Commerce-Richtlinie, insbesondere auf die Freiheit, digitale Dienste im gesamten EU-Binnenmarkt nach den Regeln des Niederlassungsortes anzubieten, sowie auf eine weitgehende Haftungsbeschränkung für von Nutzern geschaffene Inhalte.
(2) Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen auf den europäischen digitalen Märkten, wo derzeit einige wenige große Online-Plattformen als Gatekeeper fungieren. Dies könnte laut Kommission durch zusätzliche allgemeine Regeln für alle Plattformen einer bestimmten Größenordnung geschehen, wie z. B. Regeln zur Selbstreferenz, und/oder durch maßgeschneiderte regulatorische Verpflichtungen für bestimmte Gatekeeper.Die Kommission konsultiert die breite Öffentlichkeit, Anbieter digitaler Dienste einschließlich Online-Plattformen, Unternehmen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und andere betroffene Parteien. Die Befragten werden gebeten, ihre Antworten bis zum 8. September 2020 einzureichen. Die Konsultation wird in die Vorschläge der Kommission für das Gesetzespaket zu digitalen Diensten einfließen.
Hier können Sie sich direkt an der Konsultation der EU-Kommission zum DSA beteiligen. Dabei müssen Sie nicht zwingend auf alle Fragen des umfangreichen Fragebogens antworten. Die Kommission bittet um Registrierung mittels E-Mail, bevor der Fragebogen geöffnet werden kann - dies ist schnell und unkompliziert auf der angegebenen Seite möglich.