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IHK Trier


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  • 19.08.2020

    IHKs erreichen wichtige Ziele bei Weinrechts-Reform

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Die IHKs haben mit ihrem Fachgremium, dem Weinausschuss, in den Beratungen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) durchaus wichtige Ziele erreichen können. So orientiert sich das Weinrecht künftig erfreulicherweise deutlich stärker am EU-Recht und für Weine ohne Herkunftsangabe (Deutscher Wein) und Weine mit geschützter geographischer Angabe (Landwein) werden die Bestimmungen vereinfacht. Für einen Großteil der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätswein) bleiben bewährte Regelungen erhalten. Wichtig ist auch, dass mehr Gelder der EU für das Marketing auf internationalen Märkten eingeplant werden.

„Doch wir sehen weiterhin kritische Punkte in den Vorlagen und diese betreffen den Mittelbau der Herkunftsbezeichnungen“, sagt Albrecht Ehses, Weinbaupolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Zusatzangaben wie „Bereich“ oder „Region“ sollen dem Konsumenten signalisieren, dass die Weine aus größeren Gebietseinheiten kommen. Beispielsweise müssen Saar, Ruwer oder Wonnegau und Mittelhaardt künftig zusätzlich die Angabe „Bereich“ tragen. Außerdem wird Großlagen auch ohne Nennung eines Gemeindenamens das Wort „Region“ vorangestellt (z.B. „Region Michelsberg“). „Das diskriminiert solche Weine im Markt und wertet sie ab“, ist sich Ehses sicher. Mit derartigen Regelungen setze man keine Vermarktungsimpulse, sondern irritiere Einkäufer und Endverbraucher im In- und Ausland.

Den Schritt hin zu einer stärkeren Herkunftsprofilierung kann der IHK-Weinausschuss mit seinen Mitgliedern der gewerblichen Weinwirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Hessen zwar nachvollziehen, doch die Entscheidungen zu den Kriterien bei der Angabe von Einzellagen wie Rebsortenanzahl, Vermarktungstermine oder Restzuckergrenzen gehörten nicht in   eine Weinverordnung, sondern in die Entscheidungsfindung der Gremien in den Weinregionen. „Die Schutzgemeinschaften wurden gegründet, damit die Erzeuger vor Ort ihre Ursprungsbezeichnungen eigenverantwortlich regeln und nun sollen sie über die Bundesebene bevormundet werden“, kritisiert Ehses und sieht weiteren Diskussionsbedarf.
 

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