Auf dieser fortlaufend aktualisierten Seite finden Sie Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Neu:
Informationen zur Beschaffung von Corona-Tests für Unternehmen (Stand: 31. März)
(Foto: Romolo Tavani - stock.adobe.com)
Informationen zum Coronavirus für Unternehmen
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IHK-Corona-Hotlines
Sie erreichen unsere Fachkollegen bei Fragen rund um das Coronavirus unter folgenden Nummern:
Bei Fragen zu Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten
- (06 51) 97 77-5 20 (Raimund Fisch)
- (06 51) 97 77-5 30 (Kevin Gläser)
Bei Rechtsfragen
- (06 51) 97 77-4 10 (Fernando Koch)
Bei Fragen zu Prüfungen in der Ausbildung
- (06 51) 97 77-3 51 (Beate Schranz)
- (06 51) 97 77-3 50 (Christian Reuter)
- (06 51) 97 77-3 54 (Eda Cenikli)
Bei sonstigen Fragen zur Ausbildung
- (06 51) 97 77-3 40 (Thomas Mersch)
- (06 51) 97 77-3 20 (Petra Scholz)
- (06 51) 97 77-3 30 (Jürgen Thomas)
Bei Fragen zum Tourismus und Gastgewerbe
- (06 51) 97 77-2 40 (Hanna van de Braak)
Bei Fragen von Handelsunternehmen
- (06 51) 97 77-9 30 (Stefan Rommelfanger)
Bei Fragen zur Außenwirtschaft
- (06 51) 97 77-2 30 (Jan Heidemanns)
- (06 51) 97 77-5 20 (Raimund Fisch)
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Finanzen und Fördermöglichkeiten
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Aktuelle Corona-Regelungen
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 finden Sie hier.
Relevanteste Änderung:
Gastronomische Einrichtungen dürfen bei Inzidenzwerten unter 100 im Außenbereich unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen und Vorhaltung eines Hygienekonzepts öffnen. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Was aktuell für den Handel in der Region Trier gilt, lesen Sie unter dem Punkt "Handel" auf dieser Seite.
Die aktuellen Regelungen für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz erläutert das Corona-Informationspapier für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz, erstellt von der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und dem Wirtschaftsministerium (Stand: 10. März).
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Corona-Tests in Unternehmen
Alle wichtigen Informationen zu Corona-Tests in Unternehmen stellen wir Ihnen hier bereit.
Zudem bieten wir Ihnen Webinare dazu an, wie Unternehmen Corona-Tests organisieren und umsetzen können.
Wo Sie Corona-Tests erwerben können, haben wir auf einer Sonderseite für Sie bereitgestellt.
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Handel
Hier finden Sie tagesaktuell eine Übersicht zur Öffnung des Einzelhandels nach Inzidenzentwicklung.
Eine Übersicht zu den Allgemeinverfügungen im IHK-Bezirk Trier haben wir ebenfalls für Sie erstellt.
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Ausbildung
Alle Fragen rund um die Ausbildungsprüfungen sowie allgemein rund um Ausbildung in Corona-Zeiten haben wir auf dieser Seite für Sie beantwortet.
Für kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau trotz Corona-Krise im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder erhöhen, sieht die Bundesregierung Ausbildungsprämien vor. Alle Infos rund um diese Prämien haben wir für Sie zusammengestellt.
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Hinweise für Verkehrsbetriebe
Alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung sowie Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bleiben bis zum 30. September 2021 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.
Hier lesen Sie weitere aktuelle Hinweise und Links für Verkehrsunternehmen.
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Allgemeine Hinweise
Wie kann ich in meinem Betrieb Vorsorge treffen?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt grundsätzlich die Einhaltung der Hygieneregeln, die auch für den Schutz vor der Grippe gelten:
- Händeschütteln vermeiden
- Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Im Krankheitsfall Abstand halten
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Die jeweils für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft bietet Aushänge für Hygieneinfos an. Eine Liste von Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU). Für die Allgemeinheit bietet zudem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Infografiken zum Download an.
Eine weitere Möglichkeit ist, je nach den betrieblichen Möglichkeiten das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen. Anstelle von Dienstreisen können womöglich auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden.
Darüber hinaus hat die DGUV 10 Tipps für eine Betriebliche Pandemieplanung veröffentlicht. Diese beziehen sich allerdings nicht speziell auf das Corona-Virus.
Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass Mitarbeiter meines Unternehmens am Corona-Virus erkrankt sein können?
Als Verdachtsfälle gelten derzeit Patienten, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen und sich bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Besteht ein Verdacht, sollte zunächst der arbeitsmedizinische Dienst oder der jeweilige Hausarzt informiert werden. Verdachtsfälle werden dann von dem jeweiligen Arzt dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt kümmert sich dann um einen Test auf das Coronavirus. Personen, die keine typischen Krankheitsanzeichen haben, aber trotzdem besorgt sind, weil sie sich eventuell angesteckt haben könnten, können sich über das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.
Informationen zu Verbreitung, Symptomen und Präventionsmaßnahmen bezüglich des Coronavirus
Im Internet finden Sie aktuelle Informationen zu Verbreitung, Symptomen und Präventionsmaßnahmen bezüglich des Coronavirus. Zu empfehlen sind die Risikobewertungen des Auswärtigen Amts ( China, Italien, letzte Aktualisierungen allgemein), der WHO, des European Center for Disease Prevention and Control und des Robert-Koch-Instituts (RKI). Empfehlungen zu Vorsichtsmaßnahmen enthält ein Merkblatt, das auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht ist. Allgemeine Informationen finden Sie ebenfalls laufend aktualisiert auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Hier informiert die rheinland-pfälzische Landesregierung über die Lage.
Was kann ich sonst noch tun, um vorzusorgen?
Auch unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen immer empfehlenswert, für den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einen „Notfallkoffer“ zu packen, der etwa mit Vollmachten, einem Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen ist.
Weitere Informationen dazu gibt Ihnen gerne
Raimund Fisch
Leiter Unternehmensförderung
(06 51) 97 77-5 20
fisch@trier.ihk.de
- Händeschütteln vermeiden
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IHK-Veranstaltungen
Aufgrund der Pandemie können die Veranstaltungen der IHK Trier derzeit nur eingeschränkt vor Ort stattfinden. In vielen Fällen haben wir das Angebot für Sie als Webinar aufbereitet. Bitte informieren Sie sich für Ihre jeweilige Veranstaltung in unserer Veranstaltungsübersicht oder direkt beim zuständigen Ansprechpartner.
Die Unterrichtungen und Prüfungen in der Sach- und Fachkunde (Gaststättenunterrichtungen, Bewachungsgewerbe, Verkehrsbereich) finden vor Ort statt. Bitte wenden Sie sich für Informationen an die jeweiligen Ansprechpartner. Die Termine der Ausbildungsprüfungen finden Sie hier.
Die Webinare, Seminare und Lehrgänge (teilweise oder vollständig digital) des IHK-Bildungszentrums finden Sie auf weiterbildung.ihk-trier.de. Dort sind alle wichtigen Informationen zu Präsenz- und/oder virtuellen Angeboten aufgeführt.
Bis auf Weiteres hat das IHK-Bildungszentrum vorübergehend seine Türen geschlossen. In dieser Zeit werden keine Seminare und Lehrgänge stattfinden, geplante Termine werden – wo möglich – verschoben oder als Online-Unterricht stattfinden. Auf die anstehenden Prüfungen hat die Schließung keinen Einfluss. Diese finden weiterhin wie geplant statt.
Um bei Besuchen von Externen ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen wir die Besucher-Daten dokumentieren. Daher finden Sie an dieser Stelle die Informationspflichten gegenüber Besuchern von IHK-Gebäuden in Zeiten Corona gemäß Art. 13 DSGVO.
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IHK-Beitrag
IHK-Mitgliedsunternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, können formlos einen Antrag auf Beitragsstundung oder Ratenzahlung stellen. Senden Sie hierfür eine E-Mail an team-beitrag@trier.ihk.de.