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  • 07.09.2022

    GB-Importeursangaben vor erneuter Verschiebung

    Die obligatorische Angabe des Importeurs oder Abfüllers in GB für importierten Wein wird voraussichtlich verschoben

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Es wird erwartet, dass die britische Regierung die Einführung der obligatorischen Angabe des britischen Importeurs oder Abfüllers für aus der EU importierte Weine bis zum 1. Januar 2024 verschiebt.
Damit könnten die Angaben des EU-Importeurs oder Abfüllers noch 15 Monate länger in der Etikettierung auf dem britischen Markt verwendet werden.
Damit die Fristverlängerung in ganz Großbritannien angewandt werden kann, muss die Maßnahme noch von der walisischen und der schottischen Regierung genehmigt werden. Wir werden an entsprechender Stelle weiter informieren.

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