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IHK Trier


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Motiv: Auf einem Tisch stehen ein Sparschwein und eine Kaffeetasse, liegen ein Notizblock mit Stift sowie mehrere Geldmünzen, eine Brille und ein Taschenrechner. (Foto: Tiko - Fotolia.com)
(Foto: Tiko - Fotolia.com)
  • 30.11.2022

    Fluthilfe: Frist für Anträge um drei Jahre verlängert

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen und Privatpersonen haben nun deutlich mehr Zeit, Anträge auf Fluthilfen zu stellen. Die ursprüngliche Frist vom 30. Juni 2023 wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die IHK Trier begrüßt diesen Schritt, da es vielen Betrieben bislang nicht möglich war, entsprechende Gutachten für die Beantragung zu beschaffen. An erster Stelle stand für viele Betriebe der Wiederaufbau.

"Wir begrüßen die Fristverlängerung ausdrücklich", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer. Viele Gespräche mit den Betrieben hätten gezeigt, dass die alte Frist zu einem immensen Zeitdruck geführt habe. 

Bei Fragen rund um den Wiederaufbaufonds, zur Antragsstellung und sonstigen Förderprogrammen steht das Expertenteam der IHK Trier jederzeit zur Verfügung unter: 

Raimund Fisch, (06 51) 97 77-5 20, fisch@trier.ihk.de oder
Kevin Gläser, (06 51) 97 77-5 30, glaeser@trier.ihk.de

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