Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus können bis drei Monate nach Ablauf der Probezeit der Ausbildungsverträge beantragt werden.
- Ausbildungsprämie: 4000,00 Euro Förderung sind für jeden Ausbildungsvertrag möglich, mit dem Ihr Unternehmen das zahlenmäßige Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren hält.
- Ausbildungsprämie plus: 6000,00 Euro Förderung sind für jeden Ausbildungsvertrag möglich, mit dem Ihr Unternehmen das zahlenmäßige Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöht.
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit Auszubildender:Sollte in Ihrem Unternehmen (mit bis zu 499 Mitarbeitern) coronabedingt noch ein Arbeitsausfall von mindestens 50 % vorliegen und dennoch weiter ausgebildet werden, können Sie Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit Auszubildender beantragen. Bei entsprechendem Ausfall kann dieser Zuschuss in Höhe von 75% der Brutto-Ausbildungsvergütung bis zum 31.12.2021 gewährt werden. Auch ein Teil der Lohnkosten der Ausbilder kann in diesem Fall bezuschusst werden, die in diesem Zeitraum nicht in Kurzarbeit sein dürfen.
Verbund- oder Auftragsausbildung: Auch wenn aktuell coronabedingt derzeit keine Ausbildung in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Ihre Auszubildenden weiter bei Ihnen verbleiben. Über Verbund- oder Auftragsausbildungsverträge können Ihre Auszubildenden in anderen kleinen und mittleren Unternehmen oder in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten weiter ausgebildet werden. Auch diese Form der Fortführung der Ausbildung wird bei einer Dauer von mindestens 4 Wochen Verbund in dem Zeitraum von 24.06.2020 bis zum 31.12.2021 mit 450,-€ pro Kalenderwoche mit einem Höchstbetrag von 8.100,00 Euro gefördert.
Die genauen Konditionen finden Sie unter: IHK Trier - Zuschussprogramm "Ausbildungsplätze sichern".
Sie haben noch Fragen dazu? Dann wenden Sie sich gerne an Petra Scholz (scholz@trier.ihk.de).