Sie wollen eine ukrainische Fachkraft einstellen und können deren berufliche Qualifikation und mögliches Einsatzgebiet nicht einschätzen? Ab sofort bieten die IHKs Geflüchteten aus der Ukraine einen Erstberatungs-Check an, dessen Ergebnis im Formular „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten wird.
Der Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs. Dabei wird gemeinsam mit den Geflüchteten bestimmt, in welchen IHK-Berufen diese Abschlüsse, einschlägige Berufserfahrungen oder auch Sprachkompetenzen aufweisen können. Das Resultat wird in dem Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten. Mit dem Erstberatungsergebnis können Unternehmen einen Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber ausgebildet wurden und welche beruflichen Erfahrungen sie erworben haben. So bekommen Arbeitgeber*innen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess. Die ukrainischen Fachkräfte wiederum können sich nach einer solchen IHK-Kurzberatung gezielter auf Stellen bewerben.
Der Erst-Check ist kein rechtlich bindendes Dokument. Ein mögliches formales Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist in einem weiteren Schritt möglich. Dieses Verfahren nimmt ausschließlich die dafür zuständige Stelle vor.