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IHK Trier


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19.05.2022

Erstberatungs-Check

Check der ausländischen Berufsqualifikationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie wollen eine ukrainische Fachkraft einstellen und können deren berufliche Qualifikation und mögliches Einsatzgebiet nicht einschätzen? Ab sofort bieten die IHKs Geflüchteten aus der Ukraine einen Erstberatungs-Check an, dessen Ergebnis im Formular „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten wird.

Der Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs. Dabei wird gemeinsam mit den Geflüchteten bestimmt, in welchen IHK-Berufen diese Abschlüsse, einschlägige Berufserfahrungen oder auch Sprachkompetenzen aufweisen können. Das Resultat wird in dem Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten. Mit dem Erstberatungsergebnis können Unternehmen einen Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber ausgebildet wurden und welche beruflichen Erfahrungen sie erworben haben. So bekommen Arbeitgeber*innen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess. Die ukrainischen Fachkräfte wiederum können sich nach einer solchen IHK-Kurzberatung gezielter auf Stellen bewerben.

Der Erst-Check ist kein rechtlich bindendes Dokument. Ein mögliches formales Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist in einem weiteren Schritt möglich. Dieses Verfahren nimmt ausschließlich die dafür zuständige Stelle vor.

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