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  • 01.03.2023

    Erleichterungen bei Entsendeauflagen

    Luxemburg reduziert die Dokumentenflut bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen

  • Extern

    Christina Grewe

    Tel.: (06 51) 9 75 67-11
    grewe@eic-trier.de


Dieser Text ist vom 01.03.2023 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Unternehmen, die im EU-Ausland Mitarbeitereinsätze durchführen, müssen gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/ 67 EU im Vorfeld des Einsatzes eine Meldung abgeben, einen Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen, und im Einsatzland Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der örtlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vorhalten. Mit Umsetzung der Entsenderichtlinie 2018/ 957 EU zur Änderung der RL 96/ 71 EG im Laufe des Jahres 2020 wurden zudem der Katalog der bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben erweitert und die Modalitäten im Bereich der Reisekostenabrechnung ebenso wie die Vorgaben bei auswärtiger Unterbringung von entsandten Mitarbeitern präzisiert. Luxemburg hatte die Umsetzung der RL 2018/ 957 EU zum Anlass genommen, die ohnehin schon umfangreiche Liste der geforderten Nachweise nochmals zu erweitern. Seit Januar 2023 verlangt die Luxemburger Kontrollbehörde ITM von Entsendeunternehmen nun deutlich weniger Dokumente zur Überprüfung der Einhaltung der geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

Was hat sich bei den Luxemburger Entsendeauflagen geändert?
Unternehmen, die Personal zur Ausführung eines Dienstleistungsvertrags nach Luxemburg entsenden, müssen ihre Mitarbeiter im Vorfeld des Einsatzes online im Entsendeportal der ITM melden unter https://edetach.itm.lu/edetach/. Die Nachweise zur Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen waren im Großherzogtum, anders als in anderen EU-Ländern, im Entsendeportal hochzuladen. Luxemburg hatte zudem, ähnlich wie Frankreich, zahleiche über die in der Durchführungsrichtlinie festgelegten Kerndokumente (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Auszahlungsnachweis, Stundenzettel) hinausgehende Nachweise von den Entsendeunternehmen gefordert. Dies hat sich seit Januar 2023 geändert. Es müssen nun keine Dokumente mehr im Vorfeld des Einsatzes im Entsendeportal hochgeladen werden. Lediglich unter der Rubrik „monatliche Dokumente“ sollen noch einmal pro Monat die für den Einsatz relevante Lohnabrechnung, der Auszahlungsnachweis und der Stundenzettel hochgeladen werden. Die 2021 eingeführten drei Dokumente zur Reisekostenabrechnung, die der ITM ebenfalls unter der Rubrik „monatliche Dokumente“ zur Verfügung gestellt werden mussten, wurden auch abgeschafft. Auf freiwilliger Basis können Entsendeunternehmen im ITM-Portal noch den Arbeitsvertrag, die A1-Bescheinigung, die Kopie des Auftrags sowie die Aufenthaltsgenehmigung beim Einsatz von Nicht-EU-Bürgern hochladen.
Im Gegenzug sind seit 2023 beim Einsatz neben dem Badge Social nun auch die A1-Bescheinigungen, Arbeitsverträge und eine Kopie des Auftrags mitzuführen beziehungsweise digital in Luxemburg vorzuhalten. Bei Nicht-EU-Bürgern kommt die Aufenthaltsgenehmigung hinzu. Im Entsendeportal muss der ITM der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen mitgeteilt werden.

Was müssen Entsendeunternehmen 2023 noch beachten?

Bei Einsätzen im Großherzogtum sind unter anderem auch die Luxemburger Mindestlohnvorgaben, Überstundenaufschläge und sämtliche in den Luxemburger allgemeinverbindlichen Tarifverträgen aufgeführten Entlohnungsvorgaben (Grundvergütung, Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen) zu beachten. Zum 1. Januar 2023 hat Luxemburg die Mindestlohnvorgaben angehoben. Der Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer über 18 Jahre liegt bei 16,56 Euro/Stunde und 2864,88 euro/Monat, für unqualifizierte Mitarbeiter über 18 Jahre bei 13,80 Euro/Stunde und 2387,40 Euro/Monat. Informationen zu Anpassungen bei den tarifvertraglichen Entlohnungsvorgaben finden sich online in deutscher Sprache unter https://itm.public.lu/de/conditions-travail.html.
Zudem hat Luxemburg bis zum 31. Dezember 2023 die Mehrwertsteuer vorübergehend gesenkt. Der Regelsatz wurde von 17 auf 16 Prozent, der Zwischensatz von 14 auf 13 Prozent und der reduzierte Satz von 8 auf 7 Prozent herabgesetzt.
Ausführliche Informationen zu Mitarbeitereinsätzen in Luxemburg finden sich auch im gleichnamigen Leitfaden der EIC Trier GmbH unter www.eic-trier.de.


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Anmeldeschluss: 31.Mai 2023

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