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IHK Trier


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Motiv: In einer Steckerleiste liegen Geldstücke und ein 10 Euro Schein (Foto: hugin1 - Fotolia.com)
(Foto: hugin1 - Fotolia.com)
  • Informationen zur Energiekrise

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Die steigenden Strom- und Gaspreise belasten die Unternehmen in der Region enorm. Um den Kostendruck zu senken, muss Energie eingespart und sich nach alternativen Energieformen umgesehen werden.
Die IHK Trier begleitet Sie dabei, einen Weg durch die Krise zu finden und hat Informationsangebote zu folgenden Fragen zusammengestellt:

  • Wie kann ich meine aktuellen Energiequellen umstellen oder diversifizieren (Fuel Switch)?
  • Wie ist der aktuelle Sachstand der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Strom- und Gaspreisbremse?
  • Gibt es Fördermittel und Unterstützungsleistungen?

In den nachstehenden Rubriken erhalten Sie einen Überblick zu diesen Fragen.

  • Endbericht der Gaskomission

    Die Gaskommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Hilfen des Zwischenberichts für die Gruppen Haushalte/Gewerbe (12 Cent/kWh Endkundenpreis für 80 Prozent des Verbrauchs) und Industrie (7 Cent/kWh Arbeitspreis für 70 Prozent des Verbrauchs) wurden beibehalten. Neben zahlreichen Detailänderungen sind laut DIHK vier Punkte im Endbericht hervorzuheben:

    Einteilung des Gewerbes:Die im Zwischenbericht angelegte Einteilung des gesamten Gewerbes unabhängig von der Art der Messung (Standardlastprofil (SLP) bzw. registrierende Leistungsmessung (RLM) ab 1,5 Mio. kWh) in die Gruppe Haushalte/Gewerbe, findet sich so nicht mehr im Endbericht.

    Auflagen für Industriehilfen:Im Industriekapitel hat sich die Kommission dagegen entschieden, umfängliche Konditionalisierungen für die Industriehilfen vorzunehmen. Lediglich der im Zwischenbericht bereits angelegte Erhalt des Standorts wurde weiter präzisiert: Sofern es in den Unternehmen eine betriebliche Mitbestimmung gibt, können individuelle Vereinbarungen zum Standorterhalt getroffen werden. Gibt es diese nicht, sollen mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr nach Ende der Gaspreisbremse erhalten werden, um Hilfen beim Gaspreis zu bekommen.

    Umgang mit KWK-Anlagen:Selbstgenutzte KWK-Anlagen in Industrie und Gewerbe werden in die Gaspreisbremse einbezogen. Dies gilt sowohl für den Strom- als auch den Wärmeanteil. Damit erfolgt eine Gleichbehandlung zwischen Betrieben, die Wärme in Gaskesseln erzeugen.

    Versorgungssicherung:Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass seitens der Energieversorger allen Unternehmen Vertragsangebote unterbreitet werden sollen.
  • Fuel Switch - Informationen zu vereinfachten Regelungen

    Erdgas ist 2022 bis auf weiteres zu einem unsicheren, teuren und knappen Energieträger geworden.
    Daher setzen Unternehmen nun auf den Brennstoffwechsel.

    Wer den sogenannten Fuel Switch in Betracht zieht, hat die Qual der Wahl:

    • Nutze ich Flüssiggas, Heizöl, Kohle oder biogene Brennstoffe wie Holz oder Abfälle?
    • Oder sollte ich gänzlich auf stromgeführte Systeme wie Wärmepumpen oder Elektrodenkessel umsteigen?

    Welcher Brennstoff das Rennen macht, hängt meist von der vorhandenen Brennertechnologie, der Verfügbarkeit von Tankanlagen und Lagerplätzen für die Brennstoffe sowie natürlich von der jeweiligen Preisentwicklung ab. In jedem Fall müssen immer gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden, deren Einhaltung von den Umwelt- oder Baubehörden überwacht wird.

    Für das Genehmigungsverfahren sind häufig zahlreiche Gutachten und Nachweise zu erbringen, die je nach Umfang Monate bis Jahre in Anspruch nehmen können.
    Ein Brennstoffwechsel ist jedoch in vielen Fällen möglich und sinnvoll. Betriebe müssen zunächst die vorhandenen Optionen prüfen und die technischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.

    Dazu hat die IHK Trier mit ihren Partnern ein Merkblatt erarbeitet, dass betroffenen Unternehmen eine unkomplizierte Erstorientierung in dieser komplexen Thematik bietet.

    Sie finden das Merkblatt hier.
  • Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft

    Strom- und Gaspreisbremse

    DIHK veröffentlicht Antwortkatalog auf zentrale Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse. Informationen werden laufend aktualisiert.

    Mitte November soll der Gesetzgebungsprozess zu den Finanzhilfen u.a. für Unternehmen in Form der Gas- und Strompreisbremse abgeschlossen werden, damit die Entlastungen möglichst bald greifen können.

    Wesentliche Leitlinien der Hilfszahlungen sind bereits bekannt, einige Aspekte müssen jedoch noch endgültig geklärt werden. Es geht um ein Finanzvolumen in dreistelliger Milliardenhöhe, das zu einem erheblichen Teil an Unternehmen fließen wird.

    Der DIHK hat zu beiden Preisbremsen eine Sammlung von FAQs verfasst, die als „lebendes Dokument“ fortgeschrieben und laufend aktualisiert werden.

    Die FAQs zur Gas- und Strompreisbremse finden Sie hier.



    Betriebsmittelkredite

    Betriebsmittelkredite der ISB und der KFW zur Deckung von kurz- und mittelfristigem, zusätzlichem Liquiditätsbedarf.

    Betriebsmittelkredit der ISB: Wachsen & Investieren | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)
    Betriebsmittelkredit der KFW: Unternehmen ausbauen oder erfolgreich starten | KfW
  • Webinare zur Strom- und Gaspreisbremse

    Am 16. Dezember 2022 wurde die Strom- und Gaspreisbremse vom Bundesrat beschlossen.

    Am 20. und 21.Dezember hat der DIHK eine Informationsveranstaltung zu den Bremsen angeboten und die wichtigsten Inhalte und Knackpunkte der beiden Gesetze erläutert.

    Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung finden Sie direkt auf Youtube.
  • Antragsverfahren Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen startet

    Die Energiehärtefallhilfen KMU sind gestartet. Unternehmen können ab sofort auf isb.rlp.de prüfen, ob sie Antragsberechtigt sind.

    Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielten. Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn sich die Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens Verdreifacht haben und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr besteht. Zudem muss der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen haben. Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen über alle Energieträger hinweg.

    Mehr Infos unter https://isb.rlp.de/home.html

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