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IHK Trier


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  • 16.06.2020

    Entwürfe zur Reform des Weinrechts liegen vor

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Referentenentwurf zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften vorgelegt  und erwartet bessere Vermarktungschancen für die Winzer, mehr Klarheit und Orientierung für die Verbraucher sowie mehr Wertschöpfung durch den Ausbau von Marktanteilen national wie international.
Vorschläge für Neuregelungen in Weingesetz und Weinverordnung:
  • Das deutsche Qualitätsweinsystem soll – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Grundlage ist eine sogenannte Qualitätspyramide, angefangen bei „Deutschem Wein“ bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen.
  • Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes wird die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche fortgeschrieben. Diese Begrenzung gilt bis 2023 und ist vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig.
  • Um den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden. Der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft wird zur Unterstützung der Weinwirtschaft künftig mehr Geld zur Verfügung stehen.
Wenn der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verläuft, kann das Änderungsgesetz im Dezember in Kraft treten.

Die IHK hat mit ihrem Fachgremium, dem Weinausschuss, in den Beratungen mit dem BEMEL wichtige Ziele erreichen können. So werden für Weine ohne Herkunftsangabe (Deutscher Wein) und Weine mit geschützter geographischer Angabe (Landwein) die Bestimmungen vereinfacht und für einen Großteil der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätswein) bleiben bewährte Regelungen erhalten. Für Gutsweine, Firmenmarken oder Weine mit einfacher Herkunftsnennung und einer Rebsortenangabe ändert sich nichts.

Kritische Punkte in den Vorlagen betreffen den Mittelbau der Herkunftsbezeichnungen. Worte wie „Bereich“ oder „Region“ sollen dem Konsumenten signalisieren, dass die so gekennzeichneten Weine aus größeren Gebietseinheiten kommen. Saar, Ruwer oder Obermosel müssen lt. dem Verordnungsentwurf also künftig zusätzlich die Angabe „Bereich“ tragen. Außerdem wird den Großlagen das Wort „Region“ vorangestellt und es erfolgt die Vorgabe, dass die Weine dieser Kategorie aus der jeweiligen Gemeinde stammen. Die IHK hat die Befürchtung, dass sich in der Folge der Mengenbedarf für diese Weine nicht mehr decken lässt und sowohl im Inland als auch in den Exportmärkten bestehende Absatzmöglichkeiten abgeschnitten werden. 

Die jeweilgen Referentenentwürfe finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich:

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