Die IHK Trier hat sich in den vergangenen Tagen im Dialog mit der
Landesregierung nachdrücklich dafür eingesetzt, dass ab Montag, 8. März 2021, die
Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen dürfen. Die Landesregierung nutzt nun den Entscheidungsspielraum, den der am 3. März auf
Bundesebene beschlossene Stufenplan bietet, im Sinne des Einzelhandels.
Für den gesamten Einzelhandel in der Region Trier bedeutet dies, dass die Ladenlokale seit Montag,
8. März 2021, wieder öffnen dürfen, da die 7-Tage-Inzidenz auf Landesebene unter dem
Wert von 50 liegt. Es ist dann keinevorherige Terminanmeldung durch die Kunden
mehr nötig. Die geltenden und bekannten Hygienevorschriften sind natürlich
einzuhalten. Darüber hinaus gilt eine Beschränkung der Kundenzahl in Bezug auf
die Verkaufsfläche.
Der von Bund und Ländern am 3. März gefasste Beschluss
enthält auch die Vorgabe, dass bei einem dreitätigen Überschreiten des
Landes-Inzidenzwerts von 50 abermals eine Öffnung nur nach Terminvergabe an die
Kunden möglich ist (ein Kunde pro 40qm Verkaufsfläche mit
Kontaktdatenaufnahme), sofern der regionale Inzidenzwert ebenfalls über 50
liegt. Die Details der Regelungen finden Sie anbei in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Hier finden Sie weitere Informationen der Landesregierung.
Standortpolitik
Stefan Rommelfanger
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