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IHK Trier


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  • 08.09.2022

    Einschränkungen für Schwertransporte auf der Moselbrücke Ehrang

    Ab Mitte September darf die Ehranger Brücke ohne Genehmigung nur noch von Lkw mit Maximalgewicht von 44 t befahren werden. Mehrjährige Instandsetzung ab 2024.

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH hat Anfang September die IHK Trier informiert, in Kürze lastbeschränkende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Moselbrücke Ehrang (A 64a) vorzunehmen, von denen der Schwerverkehr betroffen ist.

Ab Mitte September 2022 darf die Brücke demnach in beiden Fahrtrichtungen nur noch von Lkw mit einem Maximalgewicht von 44 Tonnen befahren werden.  Eine entsprechende Beschilderung soll rechtzeitig umgesetzt werden. Großraum- und Schwerlasttransporte, die entweder aufgrund ihrer Achslastkombiniationen oder des Gesamtgewichts die zulässigen Werte der Straßenverkehrszulassungsverordnung (vgl. § 34 StVZO) überschreiten, müssen fortan eine statische Berechnung und Prüfung nach den „Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten“ (BEM-ING Teil 3) im Einzelfall vorweisen. Um die daraus resultierenden Aufwände zu minimieren, ist es im Fall von fest fixierten Fahrzeug- und Ladungskonfigurationen möglich, dass die Autobahn GmbH des Bundes eine bestimmte Anzahl von Überfahrten für einen festgelegten Zeitraum von maximal 12 Monaten mit einem einmaligen statischen Nachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zulässt.

Vor Bauwerksinstandsetzung Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen geplant

Wie die Autobahn GmbH weiter mitteilt, ist aufgrund von Ermüdungserscheinungen insbesondere an der Strombrücke  zur Sicherstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Moselbrücke-Ehrang bis zum langfristig vorgesehenen Ersatzneubau eine mehrjährige und umfassende Brückeninstandsetzung erforderlich.

Als Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, unabhängig von der erforderlichen Bauwerksinstandsetzung, sollen bereits Ende 2022 Fahrzeugrückhaltesysteme (transportable Schutzeinrichtungen) an den Fahrbahnrändern in beiden Fahrtrichtungen der Moselbrücke Ehrang aufgestellt werden. Diese sind laut Autobahn GmbH als Kompensationsmaßnahme für die auf dem Bauwerk vorhandenen, mangelhaften Schutzeinrichtungen notwendig. Die Aufstellung erfolgt außerhalb des Berufsverkehrs im Rahmen von Tagesbaustellen. Nach der Aufstellung der transportablen Schutzeinrichtungen steht in Fahrtrichtung Luxemburg ein Fahrstreifen zur Verfügung. In entgegengesetzter Fahrtrichtung bleiben die vorhanden zwei Fahrstreifen bestehen.

Über den genauen Start der Maßnahme und damit einhergehende Einschränkungen für Groß- und Schwertransporte wird zeitnah gesondert informiert. Die derzeit erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung für den Personen- u. Güterverkehr sowie die Einschränkungen für Radfahrer bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation o.g. Fahrzeugrückhaltesysteme bestehen.  

Vorarbeiten starten im Jahr 2023

Zur sicheren Aufnahme der zukünftigen Baustellenverkehrsführung müssen vorab die vorhandenen Fahrbahnübergänge verstärkt werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Tagesbaustellen außerhalb des Berufsverkehrs. Zur allgemeinen Schadenserkundung am Brückenüberbau sowie zur anschließenden Ausführung der späteren Bauwerkssanierung wird voraussichtlich noch  2023 ein Arbeitsgerüst an der Unteransicht der Moselbrücke Ehrang eingerichtet. Dies erfolgt ohne Verkehrsbeeinträchtigung.

Mehrjährige Bauwerksinstandsetzung ab 2024 in fünf Bauabschnitten

Die eigentliche mehrjährige Bauwerksinstandsetzung, die voraussichtlich im Jahr 2024 in fünf Bauabschnitten, jeweils über die warme Jahreszeit (Frühjahr/Sommer), realisiert werden soll, wird nach Angaben der Autobahn GmbH derzeit noch geplant. Die Maßnahme soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs stattfinden, wobei den Verkehrsteilnehmenden jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen soll.

Großraumraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk im Zeitraum der Bauarbeiten nicht befahren. In den Wintermonaten pausieren die Bauarbeiten. Die eingerichtete Baustellenverkehrsführung wird zurückgebaut, um einen reibungslosen Winterdienst auf der Brücke durchführen zu können. In dieser Zeit stehen wieder drei Fahrstreifen zur Verfügung, ein Befahren von Großraum- und Schwertransporten wird unter Auflagen möglich sein.

Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten werden in beiden Fahrtrichtungen die Brückenkappen inklusive Schutzeinrichtungen und Brückengeländer sowie die Bauwerksabdichtung und der Fahrbahnbelag erneuert. Außerdem erfolgt der Austausch der drei Fahrbahnübergangskonstruktionen. Zudem ist eine umfangreiche Instandsetzung des Brückentragwerks notwendig. Nach erfolgreicher Instandsetzung soll das Bauwerk unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h passierbar sein. Lediglich die Nutzung durch Großraum- und Schwertransporte wird auch nach der Instandsetzung ganzjährig nur unter Auflagen möglich sein.

Über den genauen Start und die Durchführung der Maßnahme wird gemäß der Mitteilung zeitnah gesondert informiert.  Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidlichen Verkehrsbeeinträchtigungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit.

Die IHK Trier steht in Verbindung mit der zuständigen Niederlassung West der Autobahn GmbH, um zeitnah für mögliche betroffene Unternehmen in der Region Trier eine ergänzende Informationsveranstaltung zu der Thematik anbieten zu können. Sobald ein Termin für die Veranstaltung feststeht, informiert die IHK Trier über ihre Internetseite.

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