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Onlineveranstaltung
  • Digitale Barrierefreiheit nach dem BFSG – was KMU zu rechtlichen Vorgaben und Umsetzung wissen müssen

    Online-Veranstaltung zur digitalen Barrierefreiheit am Dienstag, 20. Mai 2026, 10:00–11:30 Uhr, Referent: Matthias Wirz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Digitale Angebote müssen für alle Menschen zugänglich sein – das ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen, sondern auch gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und betrifft zahlreiche Unternehmen, insbesondere mit digitalen Produkten, Websites, Online-Shops oder Apps.
In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wen das BFSG betrifft und wie Sie digitale Barrierefreiheit rechtssicher umsetzen können – ohne juristisches Vorwissen.

Das erwartet Sie:
•    Einordnung des BFSG: Was gilt wie – und für wen?
•    Welche digitalen Angebote müssen barrierefrei sein?
•    Typische Fragen aus der Praxis von KMU: Websites, Dokumente, Online-Services
•    Risiken und Folgen bei Nichtumsetzung
•    Konkrete Handlungsempfehlungen für den Einstieg

Das Webinar richtet sich an Geschäftsführungen, Verantwortliche aus Recht, IT, Marketing und Kommunikation sowie alle, die digitale Angebote verantworten. Es wird veranstaltet von der IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland Pfalz.
Melden Sie sich hier an: Digitale Barrierefreiheit (BFSG): Rechtliche Vorgaben kennen und sicher umsetzen

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