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  • 02.02.2023

    Das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2023 weitergeführt

    Antragszeitraum: 1. Februar - 31. März 2023

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Ziel des Gründungsstipendiums ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen im Jahr 2023 die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Beschäftigungseffekt und Aussicht auf wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Impact. Gefördert werden soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.

Wer wird gefördert:

Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende, die in der Vergangenheit bereits für ein Gründungsvorhaben das Gründungsstipendium RLP erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden. Der Unternehmenssitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt (siehe unten), sowie unter folgendem Link Start.in.RLP.

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