Die Internationale Handelskammer ICC in Paris informiert, dass Carnets A.T.A. zukünftig für das Königreich Saudi Arabien und für die Philippinen ausgestellt werden dürfen.
- Ab dem 1. Juni 2024 akzeptiert das Königreich Saudi-Arabien das Carnet A.T.A. für Waren zur Ausstellung oder Verwendung bei Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen (Anhang B1 des Istanbul Übereinkommens).
- Ab dem 15. Juli 2024 kann das Carnet A.T.A. auf den Philippinen für die vorübergehende Verwendung von Ausstellungsgut, Berufsausrüstung, Handelsmuster, Waren im Zusammenhang mit einem Herstellungsbetrieb, Waren für Bildungs- und Wissenschafts- oder Kulturzwecke, persönliche Gegenstände von Reisenden und Waren für Sportzwecke, Waren für humanitäre Zwecke und Tiere genutzt werden.
Carnets A.T.A. auch als "Reisepass für Waren" bekannt, sind international anerkannte Zolldokumente, die die zoll- und steuerfreie vorübergehende Einfuhr von Waren für bis zu einem Jahr ermöglichen.