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  • 01.10.2024

    CBAM - Neues Hilfsmittel der EU

    Kommission veröffentlicht Self Assessment Tool mit dem Unternehmen überprüfen können, ob und inwiefern sie von CBAM betroffen sind.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Mithilfe des Self Assessment Tools können Unternehmen anhand folgender Eckdaten überprüfen, ob ihre Einfuhren der CBAM-Verordnung unterliegen: KN-Code der eingeführten Ware, Ursprungsland, Warenwert und Zollverfahren. Ist dies der Fall, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen.

Das CBAM-Selbstbewertungsinstrument steht auf der CBAM-Seite der EU-Kommission in der Rubrik "Guidance" zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.gtai.de und www.dehst.de.

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