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  • 01.05.2021

    Bürokratie raubt dem Repowering die Energie

    Beispiel aus der Eifel zeigt Defizite der EEG-Novelle auf

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.05.2021 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, das ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das 2000 verabschiedet wurde. Einfach gesprochen regelt es, dass erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in das Netz eingespeist werden soll und dem Erzeuger dafür eine Vergütung gezahlt wird. Diese stammt aus der EEG-Umlage von aktuell 6,5 Cent pro Kilowattstunde.
Mittlerweile ist das EEG allerdings derart komplex, dass es den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien, um den Ausstieg aus Kohle- und Atomkraft zu stemmen, eher verlangsamt. Es fehlen tiefgreifende Änderungen, um die Möglichkeiten der fortschreitenden Technik zu nutzen.
Mit Inkrafttreten des EEG 2021 sind nun erstmalig Anlagen aus der Förderung gefallen, da der Förderzeitraum von 20 Jahren vorüber ist. Im Anschluss müssen die Betreiber Wege finden, ihren grünen Strom am Markt abzusetzen. Aktuelle Preise, die an der Strombörse gezahlt werden, schwanken um etwa 4 ct/kWh, was einen kostendeckenden Betrieb der erneuerbaren Stromerzeuger erschwert.
Eine andere Option ist das Repowering: Moderne, neue Anlagen ersetzen die in die Jahre gekommenen Windräder. Sie sind bei gleicher Größe deutlich leistungsfähiger. Das neue EEG soll Regeln dazu beinhalten.

Betreiber stehen vor Hürden
Die Plütscheider Windenergie GmbH aus der Eifel (VG Arzfeld) möchte ein ebensolches Repowering-Projekt umsetzen und sieht sich vor großen Herausforderungen. Als Pionier hat es Alfred Hauer, Mitbegründer der Plütscheider Wind GmbH, bereits Mitte der 90er-Jahre geschafft, die Bevölkerung in seinem Umfeld positiv von Windkraftanlagen zu überzeugen, wie er berichtet. Er erhielt eine Baugenehmigung für drei Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2,5 MW.
Hürden sind besonders für kleinere Betreiber zum einen die Kosten für die Kabelverlegung oder die Erschließung der Bauplätze. Zum anderen stehen sie vor vielen rechtlichen Fragen, zum Beispiel rund um das Planungs-, Bau-, Vertrags- und Haftungsrecht.  
Aus Sicht Hauers hat das EEG zur positiven Entwicklung der Windkraft beigetragen. Die planbaren Einkünfte hätten für einen kostendeckenden Betrieb an einem für Windkraftanlagen geeigneten Standort ausgereicht.
Mit den EEG-Novellen hat der Zubau besonders im Bereich der Windkraft stetig nachgelassen. Hauer sieht den Hauptgrund in der Deckelung des jährlichen Zubaus an erneuerbaren Energien und im Ausschreibungsmodell für Neuanlagen. Dieses setze besonders in Kombination die Strom-Erzeugerpreise enorm unter Druck.
Gleichzeitig sind die Anforderungen hinsichtlich Artenschutz, Flugsicherung und Abständen zur Wohnbebauung weiter verschärft worden. Die Planung ist schwieriger und teurer geworden – gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene Planungsabteilung schwer zu stemmen.

Planungskosten steigen
Die Plütscheider Wind GmbH will seit 2015 ihre drei Bestandsanlagen durch eine leistungsstärkere Anlage ersetzen. Obwohl die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung gegeben sei, so Hauer, und sich die Anzahl der Anlagen reduzieren würde, seien alle bisherigen Anstrengungen gescheitert. „Wir haben bereits 50 000 Euro in die Planung investiert, aber eine Genehmigung der neuen Anlage ist nicht in Sicht“, sagt der Landwirt. Denn er müsste weitere hohe Summen investieren – ohne sicher zu sein, das Projekt am Ende umsetzen zu können.
Aus Betreibersicht könnten pragmatische Lösungen helfen, um Standorte mit planbarem Aufwand zu repowern. Wichtig seien vor allem transparente Dialoge mit Anwohnern, Flugsicherung und Naturschutzbehörden, erklärt Hauer.
Der Praxisfall zeigt: Der Verwaltungsaufwand ist noch zu hoch. Ein entschlacktes Regelwerk könnte kleine wie große Betreiber erneuerbarer Energien zur Überholung ihrer Anlagen und zum Mitmachen bei der Energiewende ermutigen. Der Gesetzgeber sollte klare Wege für die Zukunft vorgeben, um das im EEG festgeschriebene Ziel zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent auszubauen.

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