Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 06.07.2020

    Befristete Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli bis zum 31. ‎Dezember 2020‎

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets haben sich Union und SPD auf eine Senkung der Umsatzsteuer verständigt:
  • der Regelsteuersatz von 19% sinkt auf 16%,
  • der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% sinkt auf 5%.
  • Geltungsdauer: Dies gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020. Danach soll dann wieder der alte Regelsteuersatz (bzw. ermäßigte Steuersatz) gelten.
Durch die temporäre Steuersatzsenkung soll die Binnennachfrage angekurbelt werden. Neben diesem positiven Aspekt hat die Steuersatzsenkung in Teilen der Wirtschaft auch kritische Rückmeldungen zum administrativen Zusatzaufwand ausgelöst.
Unternehmen müssen eine zweifache Umstellung bewerkstelligen: Die Reduzierung zum 1. Juli und die Rückkehr zu den derzeit geltenden Steuersätzen am 1. Januar 2021.

Im Downloadbereich erhalten Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zur Umsatzsteuersenkung.
Zudem hat das Bundesfinanzministerium am 1. Juli 2020 die finale Fassung eines begleitenden BMF-Schreibens, Stand 30. Juni 2020, zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes veröffentlicht.

Das BMF stellt zudem eine FAQ-Liste mit Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze zur Verfügung.

Seitenfuß